Das Berufsbild:
In Deutschland wurde zur Regelung der Dienstleistungen
von Fzg.-Sachverständigen,
entsprechend der Empfehlung der Europäischen Kommission
ein "de facto-Berufsbild",
eine berufsständische Berufszulassungsordnung entwickelt.
Ein Prüfungsausschuss
überwacht die Einhaltung der festgelegten Zugangsqualifikations-
und Leistungsnormen.
Entscheidende Merkmale für die Mitgliedschaft im ZAK
sind:
Erfüllung hoher Anforderungen für
die Aufnahme (Prüfungsverfahren)
Unterwerfung unter ein vom Prüfungsausschuss
durchgeführtes Schiedsverfahren bei
Streit- und Beschwerdefällen
Regelmäßig wiederkehrende routinemäßige
Kontrolle der Gutachtertätigkeit mit
Offenlegung aller relevanten Unterlagen
Vom Prüfungsausschuß entwickeltes
Verfahren für die Überprüfung der angeforderten
Gutachten.
Die Anerkennung als Fzg.-Sachverständiger
ist kein "lebenslängliches" Diplom., sondern
ein Qualitätssignum, das immer wieder erworben bzw. sichergestellt
sein muss. Auf Initiative des ZAK e.V. wurde in Deutschland
mit den Entwicklungen im Rahmen der Globalisierung und europäischen
Integration die
ZAK Zertifzierungsstelle für Fahrzeug-Sachverständige
GmbH
gegründet. Hierin unterziehen sich die meisten Fzg.-Sachverständigen
als Mitglieder
des ZAK e.V. und anderer Berufsorganistionen sowie Mitarbeiter
von Versicherern einer
erhöhten Qualitätskontrolle, siehe ZAK-Zert.
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