Die
Kompetenzprüfung umfasst drei Teile (Auszug):
1.
Schriftliche Prüfung (140 Fragen aus den 7 Fachgebieten)
2.
Praktische Prüfung (Schadenaufnahme, Fahrzeugbewertung)
Zu einem beschädigten Prüfungsfahrzeuge erstellt
der Prüfungsausschuss eine Musterkalkulation bzw.
eine Musterbewertung und legt die Grenzen für die
Schadenhöhe bzw. Fzg.-Bewertung fest, innerhalb
derer noch eine Bewertung des Kandidaten erfolgt. Es
erfolgt eine Einzelprüfung am Objekt als Rollenspiel.
Der Prüfer ist Ansprechpartner für den Kandidaten,
der alle Phasen der Gutachtenerstellung durchläuft.
Das Gutachten und die Bewertng sind handschriftlich
zu skizzieren.
Zur praktischen Prüfung sind durch den Prüfling
vorbereitete Vordrucke, ein einfacher Taschenrechner
und übliche Marktwertlisten als Hilfsmittel erlaubt,
maximal 2 Stunden sind verfügbar.
Die Auswertung der Arbeit des Prüflings erfolgt
durch jeweils zwei Prüfer.
3.
Mündliche Prüfung
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