ZAK-Zertifizierungsstelle
r Fahrzeug-

Sachverständige GmbH
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  Links
  Kompetenzprüfung
 
Kompetenzprüfung, Qualitätssicherung und-förderung

Vorbildung und persönliche Voraussetzungen sind im Bereich "Sachverständige" dargestellt.

Zum Anforderungsprofil für einen Sachverständigen finden Sie im Bereich "Fachgebiete" einen Überblick.

Der eigentlichen Kompetenz ist eine Prüfung und Bewertung von tatsächlich er-
stellten Gutachten vorgeschaltet, näheres unter Vorprüfung.
Ziel der Kompetenzprüfung ist die Beurteilung der Fähigkeit des Sachverständigen,
die ihm im beruflichen Alltag gestellten Aufgaben zuverlässig fach- und sachgerecht
zu lösen.

 
Die Kompetenzprüfung umfasst drei Teile (Auszug):

1. Schriftliche Prüfung (140 Fragen aus den 7 Fachgebieten)

2. Praktische Prüfung (Schadenaufnahme, Fahrzeugbewertung)

Zu einem beschädigten Prüfungsfahrzeuge erstellt der Prüfungsausschuss eine Musterkalkulation bzw. eine Musterbewertung und legt die Grenzen für die Schadenhöhe bzw. Fzg.-Bewertung fest, innerhalb derer noch eine Bewertung des Kandidaten erfolgt. Es erfolgt eine Einzelprüfung am Objekt als Rollenspiel. Der Prüfer ist Ansprechpartner für den Kandidaten, der alle Phasen der Gutachtenerstellung durchläuft.
Das Gutachten und die Bewertng sind handschriftlich zu skizzieren.
Zur praktischen Prüfung sind durch den Prüfling vorbereitete Vordrucke, ein einfacher Taschenrechner und übliche Marktwertlisten als Hilfsmittel erlaubt, maximal 2 Stunden sind verfügbar.
Die Auswertung der Arbeit des Prüflings erfolgt durch jeweils zwei Prüfer.

3. Mündliche Prüfung

 
Erfolgreiche Kandidaten erhalten ein Zertifikat und einen Stempel. Die Gültigkeit
des Zertifikates beträgt fünf Jahre. Die Verwendung des Stempels ist nur bei
gültigem Zertifikat zulässig.
 
Qualitätssicherung / Überwachung der Zertifikatinhaber und deren Weiterbildung:
Qualitätssicherung / Überwachung: Alle ca. 2 1/2 Jahre erfolgt eine Stichproben-Prüfung von Gutachten.

Weiterbildung: Jährliche qualifizierte Weiterbildung von mindestens drei vollen Tagen (24h) muss nachgewiesen werden.

Qualitätsförderung: Jeder Partner erhält in allen Fragen Beratung, Reklamationen zu vom Zertifikatsinhaber erstellten Gutachten werden von ZAK-Zert umgehend bearbeitet.
 
     
Liste der zertifizierten Sachverständigen der
ZAK-Zert
 
 
Forum des ZAK e. V.