ZAK-Zertifizierungsstelle
r Fahrzeug-

Sachverständige GmbH
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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  Sachverständige    
 
Sachverständige für Fahrzeug-Schäden und -Bewertung
 
"Sachverständiger" kann sich fast jeder nennen und solche Dienstleistungen
anbieten, der Begriff ist nicht geschützt!
Wie kann ein "Auftraggeber", wie kann der Markt vor schlecht ausgebildeten, selbsternannten, unter Umständen unfähigen oder gar unseriösen "Fachleuten" geschützt werden?
 

Diese drei Punkte beschreiben das Anforderungsprofil für unsere Vertragspartner, weitere Einzelheiten in der Druckansicht:

 
1) Vorbildungsvoraussetzungen

2) Praktische Tätigkeit und Erfahrung sowie Zusatzausbildung

Dipl.-Ing. (TU/TH/FH) müssen mindestens dreijährige praktische Tätigkeit im Kfz-Bereich (Kfz-Hersteller, Kfz-Reparaturbetrieb, Kfz-Sachverständigenbüro, Schadenbegutachtung eines Versicherers) vor oder nach dem Studium ausgeübt haben und mindestens eine zweijährige Sachverständigentätigkeit auf dem
Fachgebiet "Fahrzeug-Schäden und -bewertung" nachweisen.

Meister und Techniker nach 1) müssen mindestens drei Jahre als Meister im Kfz-Bereich praktische Tätigkeit (Kfz-Hersteller, Kfz-Reparaturbetrieb, Kfz-Sachverständigenbüro, Schadenbegutachtung eines Versicherers) nachweisen und mindestens 2 Jahre als Sachverständiger für Fahrzeug-Schäden und -bewertung tätig gewesen sein.

3) Persönliche Voraussetzungen
 
Die Zertifizierung durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 arbeitende und überwachte seriöse Zertifizierungsstelle ist die Antwort!
Fordern Sie von Ihrem Sachverständigen den Sachkundenachweis einer seriösen Zertifizierung, denn auch der Begriff "Zertifizierung" ist leider nicht geschützt, wir
beraten Sie!
 
Die Zertifizierung von Sachverständigen für Fahrzeug-Schäden und -Bewertung erlaubt diesen auch andere Aufgaben zu erfüllen, insbesondere Beratung, Prüfung, Überwachung, schiedsgutachterliche, schiedsgerichtliche und forensische Gutachtertätigkeit.
 
     
Liste der zertifizierten Sachverständigen der
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